Allgemeine Geschäftsbedingungen



1.) Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zusammengefasst unter den AGB) stellen die Vertragsgrundlage und Voraussetzung all unserer Dienstleistungen dar.
Gegenstand des Vertrages ist die Verstopfungsbeseitigung, Rohr- und Kanalreinigung mittels Spiral und Druckwerkzeugen. Wasserabsaugen und Pumpen mittels Wassersauger, Flach und Fäkalienpumpe. Die Befahrung und Dokumentation von Rohrschäden und Verläufen mittels Rohrkamera. Demontage und Wiedermontage von Sanitärgegenständen wie Toiletten und Geruchsverschlüssen. Reinigung und wiederverfugen des Arbeitsbereiches.
Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die § 631 BGB Anwendung

2.) Vergütung

Die Vergütung für die Unter 1.) b) genannten Leistungen ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer separat ausgewiesen.
Bei vorheriger Absprache sind Barzahlungen oder Rechnungsteilungen gegen eine Bearbeitungspauschale möglich.
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei einem Versicherungsfall die Rechnung vor deren Weitergabe fristgerecht zu begleichen.
Der Auftraggeber ist die beauftragende, natürliche oder juristische Person, welche zugleich den Rechnungsempfänger darstellt und zur Zahlung verpflichtet ist.

3.) Termine und Fristen

Werden Termine Unabhänig der Schuldfrage ohne Rechtzeitige Stornierung oder Umbuchung nicht wahrgenommen so können Fahr- rüst und Vorbereitungszeit als Verzugszeiten geltend gemachen werden. Dies bedarf keiner Unterschrift.

4.) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, vor allem die anwesende Personen wie Mieter, Hauswarte, Eigentümer oder Auftraggeber verpflichten sich Auskünfte über vorangegangene Arbeiten, Informationen über besondere Arbeitserschwernisse oder Arbeitserleichterungen, die dem Auftraggeber bekannt sind oder sein sollten, beziehungsweise mit denen ferner zu rechnen ist, beispielsweise der Anschluss an eine Hebeanlage oder ähnliche Vorrichtungen, das Vorliegen verdeckter und unverdeckter Kontrollöffnungen oder Rückstauklappen den Leitungsverlauf, zustand, Wurzeleinwuchs, Liegengebliebenes oder Abgerissenes Werkzeug von Vorigen Arbeiten oder ähnliches am Abwassersystem, sind unseren Mitarbeitern spätestens bei Auftragserteilung mitzuteilen.
Unseren Mitarbeitern ist im Zuge sämtlicher Arbeiten sowie zum Zwecke einer Begutachtung der uneingeschränkte Zugang zu allen Teilbereichen der Anlage zu verschaffen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet sicherzustellen, dass während des gesamten Zeitraums jeglicher Arbeiten die ganze Anlage ungenutzt und außer Betrieb bleibt.
Werden Werkzeuge aufgrund der Leitungsführung, Entfernung oder anderen Unwägbarkeiten beschädigt Wird ohne Verschulden des Monteurs, Geht zulasten des Kunden.
Wasser und Strom sind vom Auftraggeber kostenfrei zu Verfügungszustellen.

5.) Abnahme

Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.
Über die ausgeführten Arbeiten wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.
Durch Inbetriebnahme der Entwässerungsanlage bestätigt der Auftraggeber die Abnahme der Arbeiten und der damit einhergehenden Ergebnisse. Für Störungen und Gefahren, welche mit jeglichen, ausdrücklich vorab untersagten Benutzungen (z.B. missbräuchliche Inbetriebnahme während oder nach den Arbeiten, ständige Nutzung oder Überlastung der Anlage usw.) einhergegangen sind oder (zukünftig) einhergehen, sind unsere Mitarbeiter beziehungsweise die Firma als solche rückwirkend nicht zur Verantwortung zu ziehen.

6.) Gewährleistung & Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
Verweis auf Punkt 5.) c) - Durch Inbetriebnahme der Entwässerungsanlage bestätigt der Auftraggeber die Abnahme der Arbeiten und der damit einhergehenden Ergebnisse.
Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die Entstehung jeglicher mittelbarer und unmittelbarer Schäden, die auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind wie an defekten oder verrotteten (z.B. brüchigen, rissigen) beziehungsweise unsachgemäß oder nicht den DIN-Bestimmungen gemäß installierten Leitungen und Anlagen.
Werkzeuge, Spiralen und Schläuche, die in der Anlage ohne unser Verschulden verloren gehen oder stecken bleiben.
Arbeiten an Abzweigen, Bögen o.ä. welche das gewählte Werkzeug blockieren oder in eine falsche Richtung lenken.
Entstehende Störungen und Schäden, welche durch verfrühte Inbetriebnahme vor Abschluss der Arbeiten ohne unser Zutun veranlasst wurden oder werden.

7.) Gefährliche Stoffe und besondere Gefahren

Vor der Arbeitsaufnahme hat der Auftraggeber unsere Mitarbeiter über Gefährliche Stoffe im Anlagensystem zu informieren und in allen damit verbundenen Besonderheiten zu unterrichten. Zu den eingangs erwähnten Stoffen zählen: Gase, Gifte, Laugen, Säuren, Chemische Reiniger o.ä.

8.) Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe 10% p.a. zu verrechnen.

9.) Mahn- Inkasso und Anwaltskosten

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- Inkasso und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen,
wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes und oder Anwaltes zu ersetzen. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 5,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,- zu bezahlen.
Wir behalten uns das Recht vor, ab der ersten Mahnung ein Inkassobüro oder einen Anwalt mit der Wahrung unserer Interessen beziehungsweise mit der Rechtsverfolgung zu Beauftragen. Die dafür Entstehende kosten gehen zulasten des Auftraggebers, dasselbe gilt für eventuelle Prozesskosten.

10.) Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Von uns erstellte Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

12.) Schlussbestimmungen und Ergänzungen

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern.
Sie können jederzeit eine Preisliste anfordern oder bei unseren Monteuren Vorort einsehen, gerne erstellen wir ihnen auf wusch ein Angebot, jedoch kann der Endpreis vom Angebot aufgrund des tatsächlichen Arbeitsaufwandes abweichen.
Die Arbeitszeit beinhaltet An- und Abfahrt- Rüst- und Vorbereitungszeit. Die Abrechnung der Arbeits- und Gerätezeiten erfolgt im 15 Minuten Takt.
Material welches auf Grund der Leitungsführung, Entfernung oder anderen Unwägbarkeiten beschädigt wird ohne Verschulden des Monteurs, geht zulasten des Kunden.
Alle Rabatte, Preisnachlässe oder anderweitiges Entgegenkommen sind einmalige und freiwillige Leistungen, welche auch bei mehrmaligen Wiederholen keinen rechtlichen Anspruch darstellen.
Die AGB ist Bestandteil des Vertrages, Änderungen oder Absprachen sind im Vorfeld schriftlich zu vereinbaren. Eine nachträgliche Änderung ist ausgeschlossen.